Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 56.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5914
BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 56.81 (https://dejure.org/1981,5914)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1981 - 4 C 56.81 (https://dejure.org/1981,5914)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1981 - 4 C 56.81 (https://dejure.org/1981,5914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,5914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge von Verfahrensmängeln im Rahmen einer Revision ohne Zulassung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67

    Zahlung von Ausgleichsabgaben für Milch - Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 56.81
    Der Hinweis, daß das am 7. Juli 1981 verkündete Berufungsurteil erst am 18. September 1981 zugestellt worden sei, läßt keinen Verfahrensmangel und schon gar nicht einen solchen im Sinne des § 133 (etwa Nr. 5) VwGO erkennen; das Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG I C 64.67 - BVerwGE 39, 51 ff. - befaßt sich mit einer andersartigen Verfahrenslage.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Der erkennende Senat hat hierzu nur ausgeführt, daß es um die Frage gehe, ob sich an einem anderen Standort eine bessere Lösung - auch für die betroffene Umgebung - finden lasse (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 = DÖV 1979, 517 [519]; vgl. auch Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG 4 C 42.73 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 6 = DVBl. 1974, 562 [566]; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 56.81 - BVerwGE 69, 256 [273]).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

    Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz für den Bereich des Wasserrechts lässt sich nach ständiger Rechtsprechung nicht anders als für andere Gebiete des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur aus Rechtsvorschriften herleiten, die das individuell geschützte private Interesse Dritter und die Art der Verletzung dieser Interessen deutlich erkennen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 - juris Rn. 17; BVerwG, U.v. 15.7.1987 - 4 C 56.81 - BVerwGE 78, 40/41).

    Darüber hinaus gehören zu dem Kreis der danach geschützten Personen alle rechtmäßigen Wasserbenutzer und schließlich diejenigen Personen, deren private Belange nach Lage der Dinge von der Benutzung betroffen werden und deren Beeinträchtigung nach dem Gesetz tunlichst zu vermeiden ist (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.1987, a. a. O.).

  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.01102

    Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Zutageförderung von Grundwasser zum

    Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz für den Bereich des Wasserrechts lässt sich nach ständiger Rechtsprechung nicht anders als für andere Gebiete des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur aus Rechtsvorschriften herleiten, die das individuell geschützte private Interesse Dritter und die Art der Verletzung dieser Interessen deutlich erkennen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 - juris Rn. 17; BVerwG, U.v. 15.7.1987 - 4 C 56.81 - BVerwGE 78, 40/41).

    Nach den allgemeinen Grundsätzen der Gewässerbewirtschaftung in § 6 Abs. 1 WHG sind in erster Linie die Träger wasserwirtschaftlicher Belange des Allgemeinwohls, insbesondere der öffentlichen Trinkwasserversorgung, geschützt; darüber hinaus gehören zu dem Kreis der danach geschützten Personen alle rechtmäßigen Wasserbenutzer und schließlich diejenigen Personen, deren private Belange nach Lage der Dinge von der Benutzung betroffen werden und deren Beeinträchtigung es nach dem Gesetz tunlichst zu vermeiden gilt (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.1987, a. a. O.).

  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

    Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz für den Bereich des Wasserrechts lässt sich nach ständiger Rechtsprechung nicht anders als für andere Gebiete des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur aus Rechtsvorschriften herleiten, die das individuell geschützte private Interesse Dritter und die Art der Verletzung dieser Interessen deutlich erkennen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 - juris Rn. 17; BVerwG, U.v. 15.7.1987 - 4 C 56.81 - BVerwGE 78, 40/41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht